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Anwaltskosten
Rechtsanwaltskosten / Fachanwalt / Fachanwältin

Unsere Beratungsgebühren
Transparenz und Kompetenz

Professionelle Rechtsberatung hat ihren Wert.

Auch scheinbar einfache Sachverhalte erfordern eine sorgfältige Analyse und Bearbeitung, die Zeit, Fachwissen und Erfahrung voraussetzen. Rechtsberatung ist individuell und fallspezifisch – darauf legen wir besonderen Wert.

Klare und transparente Preisstruktur

Transparenz steht bei uns an erster Stelle. Ihre Rechtsanwältin informiert Sie offen über die anfallenden Kosten. Sollten dennoch Fragen offenbleiben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir klären alles gerne mit Ihnen.

Warum wir keine kostenlosen Erstberatungen anbieten

​Ihre Anwältin Pelit-Saran bringt spezialisiertes Fachwissen ein, das sie durch jahrelange Ausbildung, zwei Staatsexamen und praktische Erfahrung erworben hat. Dieses Wissen bietet Rechtssuchenden Sicherheit und eine fundierte, verlässliche Beratung.


Kostenlose Erstberatungen oder Dumpingpreise?
Häufig dienen solche Angebote lediglich als Lockmittel, um später kostenpflichtige Leistungen zu verkaufen. Wir setzen stattdessen auf Qualität und nachhaltige Lösungen für Ihr Anliegen.

Investieren Sie in eine kompetente Beratung – für fundierte rechtliche Lösungen und langfristige Sicherheit. Kontaktieren Sie uns!

Honorar

Erstberatung  für Privatkunden

Eine Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre rechtlichen Fragen in einem ersten Gespräch zu klären. Sie schildern Ihr Anliegen, und wir besprechen mögliche Lösungsansätze.

  • Kosten: 297,50 € inkl. MwSt.

  • Umfang: ein persönliches Gespräch, Telefonat oder E-Mail-Antwort

  • Transparenz: Keine versteckten Kosten – die Gebühr deckt die Einstiegsberatung vollständig ab.

Gut zu wissen: Sollte unsere Kanzlei anschließend für Sie tätig werden, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Kosten angerechnet, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Honorar für außergerichtliche Tätigkeit

Außergerichtliche Beratungen und Vertretungen richten sich nach dem Streitwert oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung:

  • Stundensätze: 250 € bis 350 € zzgl. MwSt., abhängig von Fallkomplexität, wirtschaftlichem Interesse und Haftungsrisiko.

  • Pauschalhonorare: Bei geeigneten Fällen möglich, insbesondere in familiären Angelegenheiten wie Sorgerecht oder Umgangsrecht.

  • Kostenvorschuss: Bei Erstmandaten kann ein Vorschuss erforderlich sein.

Zusatzkosten: Reisekosten oder Nebenkosten können anfallen, wenn die Angelegenheit nicht ausschließlich in Friedrichsdorf bearbeitet werden kann.

Honorar für gerichtliche Vertretung

Im Zivilrecht richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten hängen vom Streitwert ab:

  • Gebühr: Basierend auf dem Streitwert, der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles.

  • Gebührensatz: Je nach Tätigkeit multipliziert (z. B. Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr).

  • Zusatzkosten: Auslagen wie Kopien, Porto oder Reisekosten sowie Mehrwertsteuer.

Wichtig: Der Verlierer eines Prozesses trägt in der Regel alle Kosten (eigene Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Kosten der Gegenseite). Lassen Sie sich frühzeitig über die finanziellen Risiken aufklären.

Warum kostet Rechtsberatung?

Rechtsanwältin Pelit-Saran bringt Fachwissen, Erfahrung und Verantwortung in Ihre Beratung ein. Eine professionelle Beratung schützt Sie vor unnötigen Risiken, teuren Rechtsstreitigkeiten und Fehlern.

Vorteile einer qualifizierten Beratung:

  • Fundierte Lösungen, auf die Sie sich verlassen können

  • Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten

  • Prävention von teuren Folgeproblemen

Es ist ratsam bei langwierigen Rechtsstreitigkeiten oder Beratungsverhältnissen, mit dem Anwalt Zwischenabrechnungen zu beschließen. Damit behalten Sie die Kosten im Überblick.

Grundsätzlich richten sich die anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach sind die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts vergütungspflichtig. Das RVG ist für jeden Rechtsanwalt verbindlich. Ein Vergütungsanspruch entsteht unmittelbar mit Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit. Die Erteilung eines Rates (Erstberatung) kann der Rechtsanwalt beispielsweise sofort nach der Beratung abrechnen. Er ist nicht verpflichtet, in Vorleistung zu treten und kann bei umfangreicheren Tätigkeiten nach § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss verlangen. Welche Gebühren anfallen, ob eine Vorleistung notwendig ist und ob eine Ratenzahlung vereinbart werden kann, klärt Sie gerne beim ersten Beratungsgespräch. Das RVG sieht verschiedene Arten von Gebühren für definierte anwaltliche Tätigkeiten vor. Die anwaltliche Tätigkeit lässt sich grob in Tätigkeiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und in gerichtliche Auseinandersetzungen gliedern. Das heißt, Sie müssen zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie für die gerichtliche Vertretung unterscheiden. 

Rechtsanwältin aus Friedrichsdorf
Fachanwaltskanzlei Pelit-Saran

Langjährige Erfahrung

Sie Haben Fragen zu den Kosten?

Wir stehen Ihnen mit Transparenz und Klarheit zur Seite. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, und wir beantworten Ihre Fragen zu den anfallenden Kosten gerne.

So erreichen Sie uns:

  • Über unser Kontaktformular

  • Telefonisch

  • Per E-Mail

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