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Das erste Gespräch mit Ihrer Rechtsanwältin

Das erste Gespräch mit Ihrer Rechtsanwältin ist der Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Hier werden die wichtigsten Punkte für das weitere Vorgehen besprochen. Ihre Anwältin berät Sie zu möglichen Lösungswegen, klärt Sie über die Kosten auf und bespricht, wie Sie gemeinsam Ihre Ziele erreichen können.

Schildern Sie Ihr Anliegen

Reden Sie offen mit Ihrer Rechtsanwältin. Nur wenn sie alle relevanten Fakten kennt, kann sie Sie bestmöglich beraten. Ihre Anwältin ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – Sie können sich ihr voll und ganz anvertrauen.

Mögliche Lösungswege werden besprochen

Teilen Sie Ihrer Anwältin mit, was Sie erreichen möchten. Sie erklärt Ihnen, welche Schritte dafür notwendig sind, z. B.:

  • Erstellung eines Briefes

  • Einreichung einer Klage

  • Außergerichtliche Einigung

Bei komplexeren Angelegenheiten, die weitere Prüfung erfordern, wird Ihre Anwältin sorgfältig alle Möglichkeiten analysieren, bevor sie eine Strategie empfiehlt.

Transparente Kostenaufklärung

Ihre Rechtsanwältin legt großen Wert auf Kostentransparenz. Im ersten Gespräch erfahren Sie:

  • Die voraussichtlichen Beratungskosten

  • Eine Schätzung der Gesamtkosten (z. B. bei einem Gerichtsverfahren)

  • Hinweise auf mögliche Alternativen wie außergerichtliche Einigungen

Zögern Sie nicht, direkt nach den Kosten zu fragen – Ihre Anwältin beantwortet Ihre Fragen gerne.

vielen Fällen dafür, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ihre Anwältin berät Sie gerne. 

Erteilen Sie ein Mandat

Wenn Sie mit Ihrer Rechtsanwältin weiterarbeiten möchten, erteilen Sie ihr ein Mandat. Das bedeutet:

  • Sie beauftragen sie, für Sie tätig zu werden.

  • Sie unterschreiben ein Vollmachtsformular, mit dem Sie Ihre Anwältin berechtigen, Sie zu vertreten.

Ihre Anwältin verpflichtet sich, keine anderen Mandate anzunehmen, die im Konflikt mit Ihrem Fall stehen könnten. Auf die Loyalität und Qualität Ihrer Anwältin können Sie sich verlassen.

Wann darf Ihre Rechtsanwältin den Auftrag ablehnen?

In bestimmten Fällen kann Ihre Rechtsanwältin ein Mandat ablehnen, z. B.:

  • Wenn das Mandat außerhalb ihres Fachgebiets liegt.

  • Wenn andere Verpflichtungen eine schnelle Bearbeitung unmöglich machen.

  • Bei einem Interessenkonflikt.

Ihre Rechtsanwältin behält sich vor, nur Mandate anzunehmen, die sie mit höchster Qualität bearbeiten kann.

Gut beraten ab dem ersten Gespräch

Setzen Sie auf Kompetenz und Vertrauen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Ihrer Rechtsanwältin in Friedrichsdorf und besprechen Sie Ihre rechtlichen Fragen in einem persönlichen Gespräch.

Rechtsanwalt in Friedrichsdorf
Rechtsanwältin in Friedrichsdorf / Fachanwalt für Familienrecht

Haben Sie noch Fragen?

Wir sind für Sie da!
Falls Sie noch offene Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ob per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir stehen Ihnen gerne für alle Anliegen zur Verfügung.

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